ihr dürft so lange mit ihr raus, wie ihr wollt. Ihr solltet sie nur nicht aus den Augen verlassen. Kümmert euch auch um sie. Wenn sie z.B. ein Getränk nicht vertragen hat und es ihr schlecht geht, geht mit ihr an die frische Luft oder zur Not auch nach hause.
Würdet ihr sie ohne euch losschicken wäre das was anderes.
Hier ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:
-Der Aufenthalt in Gaststätten(allein):gestattet ab 16
-Abgabe von Genus von Branntwein und Branntwein Getränken: ab 18
-Verkauf und Genus von Bier und wein: (ab 1.1.08) ab 18
-Anwesenheit bei öffentl. Tanzveranstaltung: ab 16(bis 22Uhr(allein)) -> ab 18 gestattet bis........(oder Begleitung der Eltern)
-Besuch einer öffentlichen Filmveranstaltung: nur für die Alters freigegebenen Filme und bis:
6-12 bis 20Uhr
12-16 bis 22Uhr
16-18 bis 23Uhr
ab 18: frei (in Begleitung der Eltern ebenfalls)
-Besuch öffentl. Spielhallen,Teilnahme an Glücksspielen und Benutzung von mechan. spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit: gestattet ab 18
-Besuch von verrohenden Veranstaltungen: ab 18
-Rauchen in der Öffentlichkeit: ab 18
-Aufenthalt an Jugend gefährdeten Orten: ab 18
wie gesagt: alle angaben nur wenn sie alleine ist. sind die Eltern mit, dann sind die Eltern für das Kind verantwortlich!!!
Bitte sehr.Feiert schön und einen guten rutsch!